Der verbindliche Mängelkatalog für die Kfz-Prüforganisationen schreibt vor, dass zukünftig nicht lesbare oder falsch eingetragene Kennzeichen bei der Feinstaubplakette als Mängel bewertet werden.
Der verbindliche Mängelkatalog für die Kfz-Prüforganisationen schreibt vor, dass zukünftig nicht lesbare oder falsch eingetragene Kennzeichen bei der Feinstaubplakette als Mängel bewertet werden.